Festivalordnung & AGBs

1. Tickets und Vertragsbeziehungen

1.1 Die:der Ticketkäufer:in und der Stroga Festival e.V., nachfolgend Veranstalter genannt, werden mit Kauf eines Tickets Vertragspartner:innen. Eintrittskarten für die Veranstaltung sind über den Online-Shop (https://www.stroga-festival.de) erhältlich. Die Regelungen dieser AGB gelten auch für Besucher:innen des Festivalgeländes, die ein Ticket über eine Verlosung erhalten haben oder auf der Gästeliste stehen; diese Personen erklären sich mit dem Betreten des Festivalgeländes mit den Regelungen dieser AGB einverstanden und werden ebenfalls Vertragspartner:innen des Veranstalters. Im Folgenden werden diese Vertragspartner:innen als Besucher:innen bezeichnet.

1.2 Gegenstand des Vertrages ist der Besuch des Stroga Festivals auf dem Gelände der Energiefabrik Knappenrode am 21.7. bis 23.7.2023. Tickets sind nur für die aufgedruckten Geltungstage gültig.

1.3 Privat dürfen die Tickets nicht über den auf dem Ticket aufgedruckten Preis verkauft werden. Gewerblicher Verkauf ist untersagt. Ein Gewinnspiel oder eine Verlosung von Tickets darf erst nach schriftlicher Erlaubnis durch der Stroga Festival e.V. erfolgen.

1.4 Bei Verlust eines Tickets erfolgt kein Einlass. Das gilt auch, wenn das von der:dem Besucher:in vorgelegte Ticket nicht lesbar ist. Bei Verlust auf postalischem Weg senden die Tickets erneut zu und entwerten die zuvor gesendeten Tickets.

1.5 Veranstaltungstickets sind grundsätzlich vom vierzehntägigen Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen. Ticketbestellungen unterliegen nicht dem Fernabsatzgesetz (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Jede Ticketbestellung ist unmittelbar nach Bestätigung bindend und verpflichtet dich zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen.

1.6 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Dresden.

2. Sicherheitskontrollen & Einlass

2.1 Beim Einlass muss eine gültige Eintrittskarte vorgelegt werden. Ohne gültige Eintrittskarte wird der Einlass verwehrt. Das Personal am Einlass ist befugt sich den Ausweis zeigen zu lassen, falls der Verdacht besteht das die:der Besucher:in noch nicht 18 Jahre alt ist. Ein Zutritt unter 18 Jahre ist nicht gestattet.

2.2 Der vom Veranstalter beauftragte Sicherheitsdienst ist angewiesen Leibes- und Taschenkontrollen durchzuführen. Jede:r Besucher:in erklärt sich mit dieser Kontrolle einverstanden. Erklärt ein:e Besucher:in sich mit den Kontrollen nicht einverstanden, kann der Einlass verwehrt werden. Der:die Besucher:in hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.

2.3 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass zur Veranstaltung aus wichtigem Grund zu verwehren. Grund hierfür sind unter anderem eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe, sexistische oder anderweitig diskriminierende Kleidung, Fahnen, Verteilen von Flyern, Stickern oder Plakaten sowie das
Mitführen gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel). Auch das Mitbringen von Hunden und anderen Haustieren ist nicht gestattet. Wenn mitgebrachte Getränke nicht freiwillig abgegeben werden, wird der Einlass ebenso verwehrt.

2.4 Für Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes eine Beaufsichtigung benötigen, übernimmt der Veranstalter keine Verpflichtungen zur Führung dieser Aufsicht.

2.5 Wenn die Veranstaltung verlassen wird, verliert das Ticket seine Gültigkeit und berechtigt nicht zum Wiedereinlass. Der Veranstalter kann freiwillig und ohne daraus folgende Verpflichtung den Wiedereinlass gewähren.

3. Absage, Abbruch der Veranstaltung, Verspätung & Programmänderung

3.1 Wenn durch Witterungsumstände eine Gefahr für die sich auf dem Festivalgelände aufhaltenden Personen entsteht, wird die laufende Veranstaltung unterbrochen oder die noch nicht gestartete Veranstaltung abgesagt oder verschoben.

3.2 Wenn die Veranstaltung durch behördliche Anweisung oder aus Gründen höherer Gewalt abgebrochen oder kurz vor Beginn der Veranstaltung abgesagt werden muss, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung des Ticketpreises.

3.3 Die Veranstaltung kann durch den Veranstalter terminlich oder örtlich aufgrund von unmöglicher oder unzumutbarer Durchführung verlegt werden. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Falle nicht.

3.4 Verspätungen, die nicht mehr als zwei Stunden betragen, sind von den Besucher:innen hinzunehmen.

3.5 Im Falle der Absage von Künstler:innen bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Besucher:innen haben keine Ansprüche auf Schadensersatz oder Erstattung des Ticketpreises aufgrund der Absage einzelner Künstler:innen.

3.6 Änderungen des Bühnenprogramms werden schnellstmöglich durch den Veranstalter bekanntgegeben.

3.7 Der Veranstalter ist berechtigt, bestimmte Bereiche oder auch das gesamte Veranstaltungsgelände temporär aus Sicherheitsgründen räumen zu lassen. Der Veranstalter bemüht sich, die betroffenen Bereiche so schnell er es verantworten kann wieder freizugeben. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder Rückerstattung des Ticketpreises besteht in diesem Falle nicht.

4. Verbote & Hausrecht

4.1 Der Veranstalter hat auf dem gesamten Gelände Hausrecht. Dieses wird von dem beauftragten Sicherheitsdienst durchgesetzt bzw. ausgeübt. Den Weisungen des Sicherheitsdienstes und des Veranstalters ist Folge zu leisten.

4.2 Gewerbsmäßige Handlungen (Verkauf, Flyern, Werbung) sind auf dem Festivalgelände grundsätzlich verboten. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Zustimmung durch den Veranstalter. Das Mitbringen von Tieren ist verboten.

4.3 Verstößt ein:e Besucher:in gegen vorbenannte Verbote oder ein:e Besucher:in gefährdet den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung oder die eigene Gesundheit, die anderer Besucher:innen, von Künstler:innen oder Mitarbeiter:innen des Veranstalters, kann ein Verweis vom Festivalgelände erfolgen. Einen Anspruch auf Schadenersatz oder Erstattung des Ticketpreises hat der:die betroffene Besucher:in in diesem Fall nicht.

4.4 Ein gewerbsmäßiges Sammeln von Pfandbehältern ist untersagt.

5. Lebensmittel & Getränke

5.1 Plastikflaschen, Kanister, Glasbehälter jeder Art, PET-Flaschen, Dosen und/ oder sonstige Trinkbehälter sowie das Mitbringen von eigenen Speisen/ Getränken oder Lebensmitteln, Hartverpackungen und Kühltaschen sind auf dem Festivalglände grundsätzlich verboten.

5.2 Auf Geschirr und Becher zur Ausgabe von Speisen oder Getränken kann der Veranstalter einen Pfand erheben. Dieses wird nur bei unversehrter Rückgabe des Bechers/ des Geschirrs zurückgezahlt.

5.3 Wenn Speisen oder Getränke bei Gastronom:innen auf dem Festivalgelände, die nicht identisch mit dem Veranstalter sind, gekauft werden, besteht eine vertragliche Beziehung bezüglich dieser Speisen oder Getränke ausschließlich zu den Gastronom:innen.

6. Aufzeichnungsgeräte & Fotos

6.1 Das Fotografieren ist nur mit Handys mit Kamerafunktion und nur für den privaten Gebrauch erlaubt.

7. Jugendschutzgesetz

7.1 Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände gilt das Jugendschutzgesetz. Wer dagegen verstößt, riskiert eine Anzeige und kann von dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz sind in diesem Falle ausgeschlossen. Das Personal am Einlass ist befugt sich den Ausweis zeigen zu lassen, falls der Verdacht besteht das der:die Besucher:in noch nicht 18 Jahre alt ist. Ein Zutritt unter 18 Jahre ist nicht gestattet.

8. Haftung

8.1 Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für selbst- oder fremdverschuldete Personen- oder Sachschäden, so lange der Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilf:innen diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschulden.

8.2 Da laute Musik das Hörvermögen dauerhaft einschränken kann, empfiehlt der Veranstalter den Besucher:innen das Mitbringen eines geeigneten Gehörschutzes. Der Veranstalter übernimmt keine Schadenersatzansprüche oder Haftung, so lange er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.

9. Nutzungsrechte

9.1 Der:die Besucher:in erklärt sich mit Betreten der Veranstaltung unwiderruflich damit einverstanden, dass Bild-, Ton-, und Videoaufnahmen von ihr:ihm durch den vom Veranstalter akkreditierte Dritte angefertigt und zu Werbe- und/oder Berichtzwecken unentgeltlich benutzt werden dürfen.

10. Sonstiges

10.1 Bei Fragen, Unklarheiten oder sonstigen Anregungen, wenden sich Besucher:innen bitte vor Veranstaltungsbeginn direkt an den Stroga Festival e.V.: oder telefonisch unter 0351 8475 96 90.